Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Zur Entlastung der an den "Einreiseknoten" örtlich zuständigen Jugendämter Einführung eines landesweiten und bundesweiten Verteilungsverfahrens für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, Voraussetzung für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, Weiterentwicklung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, Anhebung der Altersgrenze für aufenthaltsrechtliche oder asylverfahrensrechtliche Verfahrenshandlungen von 16 auf 18 Jahre; jährliche Berichterstattung zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, Evaluation des Gesetzes zum 31. Dezember 2020;<br /> Änderung versch. §§ und Einführung §§ 42a bis 42e und § 88a Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung § 80 Aufenthaltsgesetz, §§ 10, 12, 14 und 14a Asylverfahrensgesetz sowie §§ 8, 10 und 37 Staatsangehörigkeitsgesetz<br /> <br /> Bezug: Beschluss der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Oktober 2014 betr. Verteilung unbegleiteter Minderjähriger nach dem Königsteiner Schlüssel<br /> Siehe auch GESTA I006<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verzicht auf die Festlegung des tatsächlichen Mittelpunktes der Lebensführung als Leistungsvoraussetzung, Definition von "Werktag", behördliches Verfahren zur Altersfeststellung, Änderung der Übergangsregelungen betr. Aufnahmequoten; Klarstellungen insbes. betr. Eignung der Jugendämter und Erhebungsmerkmale für die Kinder- und Jugendhilfestatistik; Regelung der Altersanhebung im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person;<br /> Erneute Änderung § 6 und 99, Änderung §§ 42a, 42b und 42d sowie zusätzliche Einfügung § 42f Achtes Buch Sozialgesetzbuch und Verzicht auf Änderung Asylverfahrensgesetz<br /> <br /> Bezug: Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24. September 2015<br /> Siehe auch GESTA B047/B048