Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
Verbesserung des staatlichen Anteils betr. Bekämpfung des Dopings im Sport: Legaldefinition Berufssport, Ausweitung der Verbotsnormen auf Handeltreiben mit und Erwerb von Dopingmitteln einschl. ihrer unverarbeiteten Wirkstoffe, Erleichterung der Ergänzung der Liste verbotener Arzneimittel, Anhebung der Strafobergrenze für Dopingdelikte, Kronzeugenregelung und Aufnahme als Vortat für Geldwäsche;<br /> Änderung §§ 4, 6a, 73, 95 und 98a Arzneimittelgesetz, § 261 Strafgesetzbuch sowie § 100a Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG) vom Oktober 2012<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Rechtsförmliche Änderung (Einführung von Tathandlung des Erwerbs sowie Erleichterung der Ergänzung der Verbotsliste zwischenzeitlich anderweitig erfolgt);<br /> Erneute Änderung § 6a Arzneimittelgesetz<br /> <br /> Bezug: Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, s. GESTA 17. WP M036