Gesetz zur Verbesserung der sozialen Situation von Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben
Vereinfachung der Inanspruchnahme sozialer Menschenrechte durch Betroffene ohne Aufenthaltsstatus zur besseren Umsetzung der EU-Richtlinie: Beschränkung der Meldepflicht an die Ausländerbehörde auf Behörden der Gefahrenabwehr und der Strafrechtspflege, Einschränkung der Strafbarkeit betr. Unterstützungshandlungen in aufenthaltsrechtlich sanktionierten Fällen, Einzelregelungen im Bereich Durchsetzung von Lohnansprüchen und Entschädigungsansprüchen;<br /> Änderung versch. §§ Aufenthaltsgesetz, Einfügung § 612b Bürgerliches Gesetzbuch und Einfügung § 11b Arbeitsgerichtsgesetz sowie Änderung versch. §§ in 5 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2009/52/EG vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen (ABl. EG Nr. L 168, 30.06.2009, S. 24, Sanktionsrichtlinie)<br /> Siehe auch B040<br /> Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 16/445 (GESTA 16. WP B011) in geänderter Fassung<br /> Wiedervorlage siehe BT-Drs 18/6278 GESTA 18. WP B050