Gesetz zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland
Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel, Schutz und Unterstützung für von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung Betroffene, Anpassungen an EU-rechtliche Bestimmungen, Einrichtung eines Ausgleichsfonds für Opfer von Menschenhandel, Festlegung der Aufgaben, der Rechtsstellung und der Befugnisse einer einzurichtenden unabhängigen Berichterstatterstelle "Menschenhandel und schwere Arbeitsausbeutung", regelmäßige Vorlage von Berichten;<br /> Änderung versch. §§ Aufenthaltsgesetz sowie Änderung weiterer 6 Gesetze und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 18/3256 GESTA 18. WP I008