Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
Gewährleistung weitestgehenden Gleichlaufs zivilprozessualer und öffentlich-rechtlicher Vollstreckung: Erweiterung der Sachaufklärungsbefugnisse öffentlich-rechtlicher Vollstreckungsbehörden in Anlehnung an diejenigen des Gerichtsvollziehers betr. Aufenthaltsermittlung und Auskunftsrechte gegenüber Dritten, Begründung korrespondierender Übermittlungsbefugnisse der auskunftserteilenden Behörden;<br /> Einfügung §§ 5a und 5b sowie Aufhebung § 21 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, Änderung § 90 Aufenthaltsgesetz, § 93 Abgabenordnung sowie § 74a SGB X<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Neugestaltung des Auskunftsanspruch zuständiger Bundes- und Landesbehörden hinsichtlich der Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister zur Vermögensermittlung, Klarstellung betr. weiterer Auskunftsrechte;<br /> Erneute Änderung §§ 5a und 5b Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz sowie § 90 Aufenthaltsgesetz, Aufhebung der Änderung § 74a SGB X, zusätzliche Änderung § 35 Straßenverkehrsgesetz sowie § 6 Justizbeitreibungsordnung