Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten (G-SIG: 14019638)
<b>Bezug:</b> Siehe auch I010 <br><br><b>Inhalt:</b> Klarstellung der zivilrechtlichen Wirksamkeit von Vereinbarungen zwischen Prostituierten und ihren Kunden, Aufhebung der Sittenwidrigkeit solcher Vereinbarungen, Eröffnung des Zugangs für Prostituierte zu den Sozialversicherungssystemen; Änderung § 180a Strafgesetzbuch (Ausbeutung von Prostituierten). Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten); klarstellende Änderung von § 181a Strafgesetzbuch. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Ausschluss weiterer Einwendungen und Einreden (mit Ausnahme des Einwandes der Nichterfüllung). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialversicherung/Zugang zur Sozialversicherung für Prostituierte * Strafgesetzbuch/Änderung §§ 180a und 181a StGB betr. Prostitutionsgesetz