Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für institutionelle Anleger (G-SIG: 10020416)
<b>Bezug:</b> Siehe auch G61, Börsenzulassungs-Gesetz D55, Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften siehe D52 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> EG-Richtlinie über die sogenannte touristische Beistandsleistung - ABl.EG L 339 S.21 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung und Anpassung der gesetzlichen Bedingungen für die Anlagepolitik institutioneller Anleger, z.B. Versicherungsunternehmen und Kapitalanlagegesellschaften, zur Förderung der Bereitstellung von Risikokapital: Erweiterung und Anpassung der Anlagemöglichkeiten des Versicherungsaufsichts- und des Kapitalanlagegesellschaftsgesetzes sowie Neuregelung der Übertragung von Geschäftsanteilen im GmbH-Gesetz. Es entstehen im wesentlichen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Gesetzentwurf wird um verschiedene Regelungen im Zusammenhang mit Entwürfen für ein Börsenzulassungsgesetz und dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ergänzt. Aufgrund der EG- Richtlinie über "touristische Beistandsleistung" wird ein neuer Versicherungszweig "Beistandsleistung" eingeführt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versicherungsaufsichtsgesetz/Erweiterung des Anlagekatalogs des Versicherungsaufsichtsgesetzes für das gebundene Vermögen zur Förderung der Bereitstellung von Risikokapital * Kapitalanlagegesellschaft/Erweiterung und Erleichterung der Anlagemöglichkeiten von Kapitalanlagegesellschaften zur Förderung der Bereitstellung von Risikokapital * GmbH-Gesetz/Neuregelung der Übertragung von Geschäftsanteilen im GmbH-Gesetz zur Förderung der Bereitstellung von Risikokapital * Risikokapital * Eigenkapital/ Verstärkung der Eigenkapitalausstattung durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für institutionelle Anleger