... Gesetz zur Verbesserung der Position der Opfer im Strafverfahren (... StPOÄndG)
Änderung des Strafbefehlsverfahrens zur Stärkung der Opferrechte: Zulässigkeit der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen der Verletzten auch in Strafbefehlsverfahren, Begrenzung auf Ansprüche bis zu 1500 Euro;<br /> Änderung § 407 StPO<br /> <br /> Möglicher finanzieller Mehraufwand bei Gerichten und Staatsanwaltschaften lediglich durch vermehrte Anwendung der Strafnorm.