Gesetz zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste sowie des Informationszugangsrechts
Wirksamere Gestaltung der parlamentarischen Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes: transparentere Tätigkeit des Kontrollgremiums, Herabstufung des Geheimhaltungsgrades von Sitzungen, Protokollierung von Gremiumssitzungen, Entscheidungsbefugnis des Bundesverfassungsgerichtes bei Streitigkeiten zwischen Kontrollgremium und Bundesregierung;<br /> Änderung versch. §§ Kontrollgremiumgesetz sowie § 3 Informationsfreiheitsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis novellierte Fassung Kontrollgremiumgesetz wie in Anl. I<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Defizite in der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste