Gesetz zur Verbesserung der Entschädigung im Fall einer Geflügelseuche
Erhöhung des maximalen gemeinen Entschädigungswerts für Geflügel auf 110 Euro pro Geflügeltier;<br /> Änderung § 16 Tiergesundheitsgesetz
Erhöhung des maximalen gemeinen Entschädigungswerts für Geflügel auf 110 Euro pro Geflügeltier;<br /> Änderung § 16 Tiergesundheitsgesetz