Gesetz zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens
Beschleunigung und Straffung von Strafverfahren ohne Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung: Ausweitung der Erscheinenspflicht und Aussagepflicht auf staatsanwaltlich veranlasste Ladungen der Polizei, Ausdehnung der Möglichkeit der Verfahrenseinstellung gegen Auflagen auf Revisionsverfahren sowie Zuständigkeitskonzentration in Strafvollstreckungssachen für alle zeitgleich zu entscheidenden Verfahren;<br /> Änderung §§ 153a und 163a Strafprozessordnung sowie § 78b Gerichtsverfassungsgesetz; Einschränkung von Grundrechten betr. persönliche Freiheit und Recht auf körperliche Unversehrtheit;<br /> <br /> Eine verlässliche Schätzung eventueller Einsparungen im Vollzugsaufwand ist nicht möglich.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Wiedervorlage des bereits in der 16. WP auf BT-Drs 16/3659 eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit nicht zu Ende beraten wurde, in reduzierter Fassung (s. GESTA 16. WP C079)