Gesetz zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der Ernährungsvorsorge
Erweiterung der Rechtsgrundlagen zur Übermittlung bereits verarbeiteter Daten zwischen Behörden in Deutschland zum Zweck der Vorsorge für eine Versorgungskrise;<br /> Änderung §§ 2, 6, 9, 10 und 13 Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz sowie § 15 Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren