Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Polizei und Nachrichtendiensten durch Errichtung einer gemeinsamen Datei betr. gewaltbezogenen Rechtsextremismus unter Verzicht auf Erweiterung der bestehenden Antiterrordatei: beteiligte Behörden, Speicherung, Nutzung und Schutz der Daten, bis zum 31. Januar 2016 befristete erweiterte Datennutzung für eng umgrenzte Projekte; Erweiterung der Möglichkeit zur Führung einer Volldatei im Verfassungsschutzverbund; Einschränkung von Grundrechten betr. Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis sowie Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus (<span style="font-weight: bold">Rechtsextremismus-Datei-Gesetz</span> – RED-G) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 6 Bundesverfassungsschutzgesetz<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Anpassungen betr. Datenschutz in den Bereichen Erfassung von Kontaktpersonen und Nutzung des Freitextfeldes sowie Datenzugriff im Eilfall ohne vorherige Einwilligung der einstellenden Behörde;<br /> Änderung §§ 2, 3, 5, 6 und 12 Rechtsextremismus-Datei-Gesetz