Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugendkriminalität (G-SIG: 14020002)
<strong>Bezug:</strong> Ergebnisse der 2. Jugendstrafrechtsreformkommission der DVJJ Siehe auch C060, C085 und C219<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der präventiven und Verbreiterung der repressiven Möglichkeiten des Jugendstrafrechts, Übertragung des strafprozessualen Adhäsionsverfahrens auf das Jugendstrafverfahren, Möglichkeit der Auferlegung einer Meldepflicht als Erziehungsmaßregel, Fahrverbot als Zuchtmittel, Wegfall des Kurzarrests, beschränkte Zulassung der Nebenklage in Jugendverfahren; Änderung und Ergänzung versch. §§ Jugendgerichtsgesetz, Änderung § 21 Straßenverkehrsgesetz sowie der §§ 32 und 34 Bundeszentralregistergesetz. Es entstehen möglicherweise nicht quantifizierbare Kosten durch Vollzugsaufwand.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Adhäsionsverfahren/Adhäsionsverfahren im Jugendstrafverfahren * Fahrverbot/Fahrverbot als mögliche Jugendstrafe * Meldepflicht/ Meldepflicht als Erziehungsmaßregel * Jugendarrest/Wegfall des Kurzarrests * Nebenklage/Beschränkte Zulassung der Nebenklage im Jugendstrafverfahren * Jugendgerichtsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ JGG betr. Jugendkriminalität * Straßenverkehrsgesetz/ Änderung § 21 StVG betr. Jugendkriminalität * Bundeszentralregistergesetz/Änderung §§ 32 und 34 BZRG betr. Jugendkriminalität