Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude (G-SIG: 10020438)
<b>Inhalt:</b> Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche Bauinvestitionen und Stützung der Bauwirtschaft durch Verkürzung des Abschreibungszeitraums für Wirtschaftsgebäude mit Baugenehmigung nach dem 31.3.85 auf 25 Jahre, Möglichkeit der Inanspruchnahme degressiver Abschreibungen im gleichen Abschreibungszeitraum; Erhaltung des Präferenzvorsprungs Berlins und des Zonenrandgebiets; Änderung des § 7 EStG, der §§ 19 und 31 Berlinförderungsgesetz und von § 3 Zonenrandförderungsgesetz. Von 1986 bis 1989 sind Steuermindereinnahmen in Höhe von rd. 10 Mrd DM zu erwarten; auf den Bund entfallen davon 1986 0,356 Mrd DM, 1987 0,844 Mrd DM, 1988 1,288 Mrd DM und 1989 1,332 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Kosten für Heizungs- und Warmwasseranlagen werden in die verbesserten Abschreibungsbedingungen einbezogen. Auf Wunsch des Bundesrates wird sichergestellt, daß die verbesserten Abschreibungsbedingungen bereits für den Veranlagungszeitraum 1985 in Anspruch genommen werden können. Die Steuermindereinnahmen erhöhen sich für den Bund auf 370 Mio DM für 1985, 379 Mio DM für 1986, 895 Mio DM für 1987, 1362 Mio DM für 1988 und 1434 Mio DM für 1989. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wirtschaftsgebäude/Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen * Bauwirtschaft/Stützung der Bauwirtschaft und Verbesserung der Bedingungen für betriebliche Bauinvestitionen durch Verkürzung des Abschreibungszeitraums für Wirtschaftsgebäude * Investitionsförderung/Stützung der Bauwirtschaft und Verbesserung der Bedingungen für betriebliche Bauinvestitionen durch Verkürzung des Abschreibungszeitraums für Wirtschaftsgebäude * Degressive Abschreibung/Möglichkeit der Inanspruchnahme degressiver Abschreibungen für Wirtschaftsgebäude * Zonenrandgebiet/Erhaltung des Präferenzvorsprungs für Berlin und das Zonenrandgebiet bei den Abschreibungserleichterungen für Wirtschaftsgebäude * Berlin, Land/Erhaltung des Präferenzvorsprungs für Berlin und das Zonenrandgebiet bei den Abschreibungserleichterungen für Wirtschaftsgebäude * Einkommensteuergesetz/Änderung des § 7 EStG betr. Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude * Berlinförderungsgesetz/Änderung der §§ 19 und 31 Berlinförderungsgesetz und des § 3 Zonenrandförderungsgesetz betr. Erhaltung des Präferenzvorsprungs bei der Abschreibung von Wirtschaftsgebäuden * Zonenrandförderungsgesetz/Änderung der §§ 19 und 31 Berlinförderungsgesetz und des § 3 Zonenrandförderungsgesetz betr. Erhaltung des Präferenzvorsprungs bei der Abschreibung von Wirtschaftsgebäuden * Heizungsanlage/Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen * Warmwasserbereiter/Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen