Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz)
Schaffung eines Ausgleichs für den Zeitraum pandemiebedingter Einschränkungen im Wissenschafts- und Hochschulbetrieb für befristet angestellte Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase: Verlängerung der Höchstbefristungsgrenze für zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehende Arbeitsverhältnisse um 6 Monate, Verordnungsermächtigung (BMBF) zur Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer um weitere 6 Monate bei Bedarf; Nichtberücksichtigung zusätzlichen Einkommens Auszubildender aus pandemiebedingt übernommenen bzw. im zeitlichen Umfang aufgestockten Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen und Berufen bei der Berechnung der BAföG-Förderleistung;<br /> Änderung § 7 Wissenschaftszeitvertragsgesetz sowie §§ 21, 53 und 66a Bundesausbildungsförderungsgesetz; Verordnungsermächtigung