Gesetz zur Umwandlung der Deutschen Genossenschaftsbank (DG Bank-Umwandlungsgesetz) (G-SIG: 13020916)
<b>Inhalt:</b> Umwandlung der Deutschen Genossenschaftsbank von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft rückwirkend zum 1. Januar 1998, Wegfall der gesetzlichen Beteiligung des Bundes, Fortbestand der Spitzenstellung der DG Bank im genossenschaftlichen Finanzverbund sowie des Rechts zur Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen, Übergangsregelungen, Weiterbestehen dienstrechtlicher Bestimmungen als Betriebsvereinbarung; Außerkrafttreten des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftsbank. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Privatisierung/Umwandlung der DG Bank in eine Aktiengesellschaft * Bundesbeteiligungen/Wegfall der Bundesbeteiligung an der DG Bank nach Umwandlung