Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
Umsetzung der Ausschussempfehlungen auf Bundesebene im Bereich der Justiz: Vereinfachung einer Zuständigkeitsbegründung durch den Generalbundesanwalt und frühzeitige Einbindung in die Ermittlungen, Verbesserungen betr. Lösung länderübergreifender Zuständigkeitsfragen der Staatsanwaltschaften; Berücksichtigung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen und Zielen ("Hasskriminalität") bei Strafzumessung und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen;<br /> Änderung §§ 74a, 120, 142a und 143 Gerichtsverfassungsgesetz sowie § 46 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drs 17/14600