Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht
Unionsrechtlich gebotene Anpassung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte auf 9,5 Prozent und gesetzliche Festschreibung der Berechnung; Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1159 zur Umsatzsteuerentlastung für bestimmte europäische Einrichtungen im Wege des Vergütungsverfahrens, Einführung einer Steuerbefreiung für Einfuhrfälle;<br /> Änderung §§ 4a, 5, 24, 27 und Einfügung § 4c Umsatzsteuergesetz sowie Änderung Art. 15 Nummer 3 Jahressteuergesetz 2020<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2021/1159 vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie (ABl. L 250, 15.07.2021, S. 1)