Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
Fortentwicklung des durch die Erste Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG geschaffenen europäischen Binnenmarkts für unbare Zahlungen durch Umsetzung aufsichtsrechtlicher und zivilrechtlicher vollharmonisierter Vorgaben: Erweiterung der Zahlungsdienste um sog. Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste, Neukonturierung von Ausnahmetatbeständen und Verbesserung der Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung, insbes. durch starke Kundenauthentifizierung, zahlreiche Vorgaben zur weiteren Verbesserung des Schutzes der Zahlungsdienstnutzer insbes. bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen;<br /> Konstitutive Neufassung Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (<strong>Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz</strong> – ZAG) als Art. 1 der Vorlage, Vorratsbeschluss betr. Änderung versch. §§ Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch und Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie Änderung § 14 Unterlassungsklagengesetz, Folgeänderungen in weiteren 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, Außerkrafttreten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2015/2366 vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie) (ABl. L 337, 23.12.2015, S. 35 ; L 169, 28.06.2016, S. 18)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen, Korrekturen und Änderungen betr. Papierfassung bei Wertpapierprospekten, Mindestdividende für Aktien von Kreditinstituten, Kreditwürdigkeitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen sowie nebenstrafrechtliche Vorschriften aus dem Abschlussprüfungsreformgesetz;<br /> Wegfall Vorratsbeschluss betr. Änderung versch. §§ Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, Änderung weiterer 7 Gesetze