Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Ausgabe von elektronischem Geld im europäischen Binnenmarkt (Vollharmonisierung), Beseitigung von Marktzutrittschancen und Erleichterung der Ausgabe, Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch Anpassung an die Zahlungsdiensterichtlinie, Ausgabemöglichkeit auch durch den neuen Institutstyp E-Geld-Institut; Beseitigung der von der FATF festgestellten, teilweise das Aufsichtsrecht betreffenden Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br /> Änderung von 8 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. Vollzugskosten werden mittels Umlagefinanzierung von den betroffenen Instituten und Unternehmen getragen.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug: </span>Richtlinie 2009/110/EG vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG (Zweite E-Geld-Richtlinie; ABl. EG Nr. L 267, 10.10.2009, S. 7)<br /> Deutschland-Bericht der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) vom 18. Februar 2010<br /> Siehe auch D036/D038 und D046