Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Weitere Verbesserung der Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften sowie Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten: Regelungen zu Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand und zu Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen, zur besseren Identifikation und Information von Aktionären sowie zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern;<br /> Änderung von 10 Gesetzen sowie Aufhebung von 1 und Änderung von 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2017/828 vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (ABl. L 132, 20.05.2017, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Klarstellungen betr. Übermittlung von Informationen börsennotierter Gesellschaften über Unternehmensereignisse an die Aktionäre, Kostentragungsregelung für Gesellschaft und Intermediäre, Festsetzung der Vorstandsvergütung durch Aufsichtsrat und Hauptversammlung, Geschäfte mit nahestehenden Personen, Stichtag zur Einführung der neuen Regelungen u.a.; Beseitigung von Redaktionsversehen