Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht
Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses als automatische Rechtsfolge einer Betreuung in allen Angelegenheiten sowie als Folge einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer strafrechtlichen Maßregel, Regelung zur Unterstützung von Wählern mit Beeinträchtigung bei der Stimmabgabe;<br /> Änderung §§ 13, 33 und 52 Bundeswahlgesetz sowie §§ 6a, 16 und 25 Europawahlgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br /> Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 18/12547 (GESTA 18. WP B118)<br /> Siehe auch GESTA B023 und B052