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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-290310

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze

Stage enactedUpdated 16d ago

Zur Erleichterung der unionsweiten Niederlassungsfreiheit von EU-Kapitalgesellschaften Umsetzung europäischer Vorgaben für grenzüberschreitende Umwandlungen zum 31. Januar 2023: Zusammenfassung von Bestimmungen über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel in einem neuen Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes, umfassende Neuregelung existierender Vorschriften für grenzüberschreitende Verschmelzungen; Schutz der Anteilsinhaber (Austrittsrecht gegen Barabfindung, zusätzliche Aktiengewährung anstelle einer baren Zuzahlung, Rechte im Spruchverfahren), Gläubigerschutz (Anspruch auf Sicherheitsleistung), Schutz von Arbeitnehmern (Recht auf frühzeitige und umfassende Information vor Umwandlung), Harmonisierung des grenzüberschreitenden Registervollzugs (Prüfpflichten des Registergerichts, Missbrauchskontrolle, Ausstellung der Vorabbescheinigung sowie Übermittlung von Amts wegen und digital über das Europäische System der Registervernetzung &ndash; BRIS), Berichtspflichten, Verfahrenserleichterungen bei Konzernverschmelzungen, Novellierungen zur Beschleunigung des Spruchverfahrens;<br /> Einfügung Sechstes Buch neu bei Umsetzung Sechstes Buch alt als Siebtes Buch neu und Siebtes Buch alt als Achtes Buch neu, Aufhebung Zehnter Abschnitt Zweiter Teil Zweites Buch sowie Neufassung, Einfügung, Änderung und Umsetzung zahlr. §§ Umwandlungsgesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ in 15 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2019/2121 des vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (ABl. L 321, 12.12.2019, S. 1; L 20, 24.01.2020, S. 24) ; Richtlinie (EU) 2017/1132 vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, (ABl. L 169, 30.06.2017, S. 46)<br /> Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen, s. GESTA G009<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses auf BT-Drs 20/4806:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie); Zuständigkeitskonzentration an einem einheitlichen ausschließlichen Gerichtsstand bei Streitigkeiten über den Anspruch auf Sicherheitsleistung, Informationsmöglichkeit durch Registergericht, Übermittlung der Verschmelzungsbescheinigung von Personenhandelsgesellschaften auf andere Weise und nicht über BRIS, Schutz der Unternehmensmitbestimmung und der Betriebsrenten durch umfassende Missbrauchsprüfung durch das Registergericht, Zuständigkeitskonzentration des Präsidenten bei einem Landgericht bei der Notaraufsicht und Geldwäscheaufsicht, Verwendung der Transportversicherungspolice in elektronischer Form, Regelung der Einzelheiten durch Rechtsverordnung (BMJ), Übergangsregelung zur Verschiebung der Anwendung der Überprüfungshöchstfristen für Bestandsfälle bez. Betreuerbestellungen oder Einwilligungsvorbehalte, vorübergehende Aussetzung der Pflicht zur Angabe best. Informationen im Fall von Schenkungen Dritter zur Vermeidung von Spendenrückgängen, Folgeänderungen, redaktionelle Korrekturen;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Umwandlungsgesetz und Handelsgesetzbuch sowie zusätzliche Einfügung und Änderung zahlr. §§ in 9 weiteren Gesetzen<br /> <br /> <strong>Angenommene Beschlussempfehlung des Ausschusses auf BT-Drs 20/5237: </strong>Verzicht auf Änderung Lobbyregistergesetz, Anpassung der Inkrafttretensregelung sowie weiterer Terminregelungen, redaktionelle Korrekturen;<br /> Erneute Änderung § 318 und zusätzliche Änderung § 355 Umwandlungsgesetz sowie Wegfall Änderung § 3 Lobbyregistergesetz