Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
Verstärkte Berücksichtigung europäischer Standards bei Emissionsgrenzwerten sowie strengeren Genehmigungsauflagen und Vorgaben zu Umweltinspektionen, Rückführungspflicht bei der Stilllegung von Anlagen u. a.;<br /> Änderung von 7 Gesetzen; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Bundes-Immissionsschutzgesetz und Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl L 334, 17.12.2010, S. 17)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>zahlreiche Detailänderungen, Klarstellungen und Korrekturen sowie rechtsförmliche Anpassungen betr. Vollzug, Veröffentlichungspflichten, Emissionsgrenzen, Behördenbefugnisse und Beauftragungen, Abfallverwertung, Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Anlagenüberwachung