Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Verbesserung der Aktionärsinformation bei börsennotierten Gesellschaften, Erleichterung der grenzüberschreitenden Ausübung von Aktionärsrechten; Modernisierung, Deregulierung und Flexibilisierung des Aktienrechts zur Entlastung der Gesellschaften und im Interesse der Aktionäre; Nutzung von Deregulierungsoptionen aus der Richtlinie 2006/68/EG zur Kapitalaufbringung durch Sacheinlagen und den Erwerb eigener Aktien; Eindämmung missbräuchlicher Aktionärsklagen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Aktiengesetz, Änderung weiterer elf Gesetze und drei Rechtsverordnungen<br /> <br /> Im Vollzug werden die Haushalte der Länder geringfügig entlastet.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Übernahme der Regelungen zur verdeckten Sacheinlage und der Einlageforderung aus dem GmbH-Gesetz sowie von Praxisanregungen betr. Formvorschriften der Hauptversammlung; Einführung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit von Oberlandesgerichten in Beschlussmängelstreitigkeiten, Unanfechtbarkeit, Berichterstattung der Bundesregierung betr. Verfahrensverkürzung; europarechtliche Anpassung der Stimmrechtsvollmacht bei der Volkswagen AG; redaktionelle Änderungen und Korrekturen;<br /> Zusätzliche sowie erneute Änderung versch. §§ Aktiengesetz sowie versch. weiterer Gesetze und zusätzliche Änderung Art. 66 Abs. 5 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, versch. §§ GmbHG, § 3 VW-Gesetz sowie § 43 Handelsregisterverordnung<br /> <br /> <strong>Angenommener Änderungsantrag:</strong> Redaktionelle Korrekturen<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch GESTA 15. WP 1-C123 sowie C137<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Richtlinie 2006/68/EG zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals (ABl. EG Nr. L 264, 25.09.2006, S. 32); Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (Aktionärsrechterichtlinie, ABl. EG Nr. L 184, 14.07.2007, S. 17)