Gesetz zur Umkehr des Immunitätsrechts der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Zulässigkeit der Strafverfolgung gegen Bundestagsabgeordnete, Möglichkeit zur Aussetzung von Strafverfolgungsmaßnahmen auf Verlangen des Bundestages bei Beeinträchtigung der Parlamentsarbeit, Erfordernis einer parlamentarischen Genehmigung bei Anordnung von Haft oder Durchsuchungen;<br /> Änderung Art. 46 Grundgesetz