Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare als justiznahe Amtsträger und als Teil der vorsorgenden Rechtspflege: u.a. Öffnungsklausel für die Bundesländer betr. sämtliche Tätigkeiten des Nachlassgerichtes in erster Instanz, amtliche Aufnahme des Inventars sowie der Nachlassauseinandersetzung und Gesamtgutauseinandersetzung, Erstellung notarieller Vollmachtsbescheinigungen für Grundbuch und öffentliche Register, Gewährung von Grundbucheinsichten; Übernahme der Hauptregister für Testamente und Nichtehelichenregister vom Amtsgericht Schöneberg in Berlin durch die Bundesnotarkammer;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ in 13 Gesetzen, Änderung §§ 33 und 38 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 109/08 (GESTA 16. WP C145)<br /> Grundgesetzänderung (Art. 98a) siehe GESTA C015<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Neufassung durch BR-Beschluss:</span> Rechtsförmliche Anpassung an zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderungen, insbes. die Einführung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ in 14 Gesetzen, Änderung §§ 58, 59 und 60 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes<br /> <br /> Bezug: Die Neufassung ist – bei wenigen rechtsförmlichen Änderungen – identisch mit dem beim BR eingebrachten Gesetzesantrag auf BR-Drs 67/10 GESTA C020<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Begrenzung der Übertragung sämtlicher Nachlassangelegenheiten auf Notare, insbes. betr. Zuständigkeit des Nachlassgerichtes in erster Instanz, Einführung eines bundeseinheitlichen Mitteilungsrechtes betr. Grundbuchinhalte mit Länderabweichungsrecht anstelle der ursprünglichen Länderöffnungsklausel, Beibehaltung der Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher betr. Wechselproteste und Scheckproteste, Klarstellungen und rechtsförmliche Änderungen; Wegfall der gegenstandslos gewordenen Regelungen betr. zwischenzeitlich eingerichtetes Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer;<br /> Änderung, erneute und zusätzliche Änderung sowie zusätzliche Einfügung und Aufhebung versch. §§ in 10 Gesetzen, zusätzliche Änderung einer Rechtsverordnung sowie Verzicht auf Änderung Beurkundungsgesetz, Gerichtsvollzieherkostengesetz und Wechselgesetz sowie Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes; Verordnungsermächtigung