Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im öffentlichen Dienstrecht des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2009 in den Bereichen Familienzuschlag und Auslandsbesoldung, Beihilfeberechtigung sowie Hinterbliebenenversorgung; sprachliche Änderungen und Vereinheitlichungen;<br /> Änderungen in 9 Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch B009