Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz (G-SIG: 12020089)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B99 und B101 <br><br><b>Inhalt:</b> Übernahme der bahnpolizeilichen Aufgaben einschließlich des Fahndungsdienstes der Bundesbahn und - auf Antrag des jeweiligen Bundeslandes - der Aufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs durch den Bundesgrenzschutz, Vollzug der Rechtsangleichung an die schon vorhandene Rechtslage in den neuen Bundesländern; Änderung der §§ 1, 2, 33, 43 und 47 Bundesgrenzschutzgesetz, der §§ 19b, 20a, 29, 31 und 32 Luftverkehrsgesetz, Aufhebung der §§ 55 bis 61 und Änderung § 64a der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Bei Übernahme bahnpolizeilicher Aufgaben durch den Bundesgrenzschutz entstehen dem Bundeshaushalt jährlich Kosten in Höhe von 165 Mio DM. Falls alle alten Bundesländer die Übernahme der Luftsicherheitsaufgaben durch den Bund beantragen, entstehen jährlich Mehrkosten in Höhe von 135 Mio DM. Diese werden durch Einnahmen aus der Luftsicherheitsgebühr größtenteils ausgeglichen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung (§§ 161 und 163 StPO) durch den Bundesgrenzschutz bei Verdacht eines Vergehens nach § 12 Abs. 2 StGB, Zuständigkeitsabgrenzung zur Landespolizei, Unterstützung des Bundeskriminalamtes durch den Bundesgrenzschutz bei der Wahrnehmung von Personenschutzaufgaben, Neuorganisation des Bundesgrenzschutzes im Hinblick auf die neuen Aufgaben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bahnpolizei/Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei auf den Bundesgrenzschutz * Luftsicherheit/Übertragung der Aufgaben der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz * Luftverkehrsgesetz/ Änderung der §§ 19b, 20a, 29, 31 und 32 LuftVG betr. Übertragung der Aufgaben der Luftsicherheit auf den BGS * Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung/Aufhebung der §§ 55 bis 61 und Änderung § 64a EBO betr. Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei auf den BGS * Strafverfolgung/Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben der Strafverfolgung durch den BGS * Bundeskriminalamt/Unterstützung des BKA durch den BGS beim Personenschutz