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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-119401

Gesetz zur Übernahme der Teilkündigungsmöglichkeit als Dauerrecht (G-SIG: 13020148)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Inhalt:</b> Änderung des § 564b Bürgerliches Gesetzbuch: Aufhebung der Befristung für die Teilkündigung von Nebenräumen und Grundstücksteilen und Weiterführung als Dauerrecht, insbesondere zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Fortbestehen des Sonderkündigungsrechts des Vermieters bei zu Dreifamilienhäusern ausgebauten Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn die Wohnung vor dem 1. Juni 1999 fertiggestellt wird. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kündigung/Teilkündigung gem. § 564b BGB als Dauerrecht * Mietwohnung/ Teilkündigung gem. § 564b BGB als Dauerrecht