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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-118957

Gesetz zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Mietenüberleitungsgesetz) (G-SIG: 13020121)

Stage otherUpdated 4mo ago

<strong>Bezug:</strong> Einigungsvertrag, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11.WP XR04, Abschlußband S. 780); der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 140/95 L012; zusammengeführt mit BT-Drs 13/1041<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Heranführung der Wohnungsmieten in den neuen Bundesländern an das Vergleichsmietensystem: gestaffelte Erhöhung von ca. 15 v.H. auf die Grundmiete ohne Modernisierungszuschläge bei Wohnungen in Gebäuden mit ordentlichem Bauzustand zum 1.7.1995, Zulässigkeit einer weiteren Erhöhung um 5 v.H. ab 1.1.1997, Einräumung einer Zustimmungsverweigerung durch den Mieter bei überhöhten Änderungsforderungen; grundsätzlich freie Vereinbarkeit der Neuvertragsmieten, Sicherstellung eines um 20 v.H. über dem nach diesem Gesetz zulässigen Mietzins; Begrenzung der Modernisierungsumlage gem. § 3 Miethöhegesetz bei 3 DM je qm Wohnfläche mit Ausnahme von baulichen Veränderungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, Zulässigkeit weitergehender Vereinbarungen nach Modernisierung; Befristung der Übergangszeit bis Ende 1997; sozialverträgliche Gestaltung der Mietbelastungen für einkommensschwache Haushalte durch Änderungen des Wohngeldsondergesetzes: Einführung eines degressiv gestaffelten Einkommensfreibetrags, Ergänzung der Vorschriften über die Zulässigkeit eines Antrags auf erhöhtes Wohngeld im laufenden Bewilligungszeitraum; Änderung des § 11, Anfügung der §§ 12 bis 17 Gesetz zur Regelung der Miethöhe, Änderung des § 35 Schuldrechtsanpassungsgesetz, Einfügung eines neuen § 11b Wohngeldsondergesetz, Außerkrafttreten der Ersten und Zweiten Grundmietenverordnung sowie der Betriebskosten-Umlageverordnung. Mehrbelastung der Sozialhilfeträger im Jahr 1995 um schätzungsweise 30 Mio DM, ferner Mehraufwendungen beim Wohngeld um insgesamt 126 Mio DM, die je zur Hälfte vom Bund und den neuen Ländern zu tragen sind.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 140/95 (s. GESTA L012).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Miete/Mietenüberleitungsgesetz * Neue Bundesländer/ Mietenüberleitungsgesetz * Wohnungsmodernisierung/Begrenzung der Modernisierungsumlage in den neuen Bundesländern * Miethöhegesetz/ Änderung § 11, Anfügung der §§ 12 bis 17 Miethöhegesetz betr. Mietenüberleitungsgesetz * Schuldrechtsanpassungsgesetz/Änderung § 35 SchuldRAnpG betr. Mietenüberleitungsgesetz * Wohngeldsondergesetz/ Einfügung § 11b WoGSoG betr. Mietenüberleitungsgesetz * Grundmietenverordnung/Außerkrafttreten der 1. und 2. GrundMV durch Mietenüberleitungsgesetz * Betriebskosten-Umlageverordnung/ Außerkrafttreten der BetrKostUV durch Mietenüberleitungsgesetz