Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Möglichkeit der Weiterübertragung von Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft, Übertragung von Vermögenswerten und Eintritt des Nachfolgeunternehmens in die Rechtsposition der Deutsche Post AG; weitere Verlängerung der Möglichkeit des Versetzen von Postbeamten in den engagierten Ruhestand bis Ende 2026; Schaffung einer eng begrenzten Ausnahme vom Dividendenverbot bei Stabilisierungsmaßnahmen für rekapitalisierte, kritische Infrastrukturen im Energiesektor betreibende Kapitalgesellschaften mit bestehender oder angestrebter Börsennotierung;<br /> Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG (<strong>Postaufgabenüberleitungsgesetz</strong> – PostAufgÜberlG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 8 Gesetzen; Verordnungsermächtigung