Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
Strukturelle Änderung der Pflegeversicherung: stärkere Berücksichtigung des Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarfs von Menschen mit Demenzerkrankungen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung; Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen „ambulant vor stationär“, Schaffung von Pflegestützpunkten, Anhebung der Leistungsbeträge auch im Bereich häuslicher Pflege, erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte, Einführung eines Anspruchs auf Pflegeberatung (Fallmanagement), Einbeziehung von Menschen der sog. Pflegestufe 0, Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements, Stärkung von Prävention und Rehabilitation, Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte, Berichtspflicht der Bundesregierung ab 2011, Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte;Gesetz über die Pflegezeit (<span style="font-weight: bold;">Pflegezeitgesetz</span> – PflegeZG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung von 12 Gesetzen und drei Verordnungen<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich im Bereich Beihilfe in den Jahren 2008/2009 Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 0,04 Milliarden Euro, Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 0,01 Milliarden Euro jährlich; in ihrer Funktion als Arbeitgeber entstehen durch die Beitragssatzerhöhung den öffentlichen Haushalten Belastungen in Höhe von 80 Mio. Euro jährlich, demgegenüber stehen Entlastungen der Sozialhilfeträger in Höhe von 100 Mio. Euro.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> redaktionelle Änderungen, Berücksichtigung geschlechtsspezifischer und kultursensibler Belange in der Pflege, Präzisierungen zu Pflegstützpunkten, zur Pflegeberatung, zur Versorgung demenziell erkrankter Menschen, zu Beitragszahlungen für Pflegepersonen an die Rentenversicherung; Verkürzung der Wartezeit bei Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder, Erhöhung der Fördermittel, Erstellen von Qualitätsberichten über Pflegeeinrichtungen, ab 2011 Einführung eines einjährigen Prüfturnus des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung; Änderungen im Bereich der GKV: im Bereich Versorgungsmanagement, Ausgleichszahlungen der Krankenkassen an Pflegekassen wegen nicht rechtzeitig erbrachter Rehabilitationsmaßnahmen, Modellvorhaben zur Übertragung medizinischer Kompetenz auf nichtärztliche Heilberufe, Verordnung von Leistungen im Rahmen der ambulanten Krankhausbehandlung; ärztliche Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen, und weitere Änderungen; Änderung versch. §§ und Einfügung § 87b SGB XI; Änderung § 349 SGB III, Änderung versch. §§ und Einfügung 119b SGB V; Änderung §§ 4 und 61 SGB XII; Änderung § 26c Bundesversorgungsgesetz; Änderung § 4 Krankenpflegegesetz; Änderung § 4 Altenpflegegesetz; Änderung § 14 Apothekengesetz<br /> <br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> s.a. GESTA 12. WP 1-G 47