Gesetz zur strikten Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung
Stärkere Regulierung der Leiharbeit sowie Begrenzung auf die Abfederung von personellen Engpässen und Auftragsspitzen durch Regelungen in den Bereichen Lohngleichheit, Verleihdauer, Flexibilitätsprämie, Synchonisationsverbot und Verbot von Befristungen, Streikbrechertätigkeiten, Zugang zu Sozialeinrichtungen und innerbetrieblicher beruflicher Weiterbildung, Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte und aktives Wahlrecht für den Betriebsrat;<br /> Einfügung §§ 1c und 13a bis 13c sowie Änderung versch. §§ Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Änderung §§ 7 und 92b Betriebsverfassungsgesetz