Gesetz zur Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht
Aufhebung der Optionspflicht (Entscheidung zwischen deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit nach Vollendung der Volljährigkeit), Folgeanpassung von Regelungen zur Datenspeicherung und Datenübermittlung;<br /> Aufhebung §§ 29 und 34 sowie Änderung §§ 17, 33 und 38 Staatsangehörigkeitsgesetz sowie Folgeänderungen in 3 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Durch Wegfall des Optionsverfahrens werden Verwaltungskosten eingespart.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Wiedervorlage des bereits auf BT-Drs 16/12849 (B108) eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit abgelehnt wurde<br /> Siehe auch B008 und B010/B054