Gesetz zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
Anpassung der Abgeordnetenentschädigung auf Grundlage des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Nominallohnindexes: Abschaffung der automatischen Anpassung, Einführung einer jährlichen Bestätigung der Anpassung durch Gesetz;<br /> Änderung § 11 Abgeordnetengesetz<br /> <br /> Bezug: Geringfügig redaktionell geänderte Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/331 GESTA 21. WP B003