Gesetz zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
Anpassung der Abgeordnetenentschädigung auf Grundlage des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Nominallohnindexes: Abschaffung der automatischen Anpassung, Einführung einer jährlichen Bestätigung der Anpassung durch Gesetz;<br /> Änderung § 11 Abgeordnetengesetz<br /> <br /> Bezug: Redaktionell geringfügig geänderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13808 (GESTA 20. WP B089)