Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Klarstellung der strafrechtlichen Grenzen der Suizidhilfe durch Unterbindung von entgeltlichen Dienstleistungen zur Verschaffung einer schnellen und effizienten Suizidmöglichkeit: Einführung eines Straftatbestands der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung, Strafausschluss für nicht gewerbsmäßig handelnde Angehörige und andere nahestehende Personen;<br /> Einfügung § 217 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C031 und GESTA 16. WP C053