Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Unterbindung der Suizidassistenz als Dienstleistungsangebot der Gesundheitsversorgung: Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zum Suizid, Straffreiheit der Teilnahme für nicht geschäftsmäßig handelnde Angehörige oder sonstige nahestehende Personen;<br /> Einfügung § 217 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C072, C073 und C074 sowie Antrag auf BT-Drs 18/6546