Gesetz zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchführung von Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen
Einführung von Straftatbeständen für die Vornahme oder Förderung einer Geschlechtsanpassung sowie Gabe von Pubertätsblockern als Vorstufe einer Transition bei Minderjährigen, Strafzumessung, Anpassung der Vorschriften über die Bestellung eines Rechtsbeistandes;<br /> Änderung § 78b und Einfügung §§ 225a und 225b Strafgesetzbuch sowie Änderung § 397a Strafprozessordnung