Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (... StrÄndG) (G-SIG: 15019747)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C105 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung § 241b Strafgesetzbuch: Strafbarkeit der Nachstellung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren; Änderung §§ 374 und 395 Strafprozessordnung. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind nicht zu erwarten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafrechtsänderungsgesetz/Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen * Strafgesetzbuch/Einfügung § 241b StGB betr. Nachstellung * Strafprozessordnung/Änderung §§ 374 und 395 StPO betr. Nachstellung