Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
Stärkung des Unternehmens- und Innovationsstandortes Deutschland durch gezielte unternehmenssteuerliche Maßnahmen für die Tätigkeitsbereiche Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung, damit Schaffung international wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen insbes. betr. Neuansiedlungen und Investitionsentscheidungen für kleine und mittelgroße Unternehmen;<br /> Verordnungsermächtigungen, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Erhöhung der Investitionen in Forschung und Entwicklung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung und Bericht: </strong>Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG); Anpassungen an EU-Beihilferecht, weitere Änderungen betr. Förderung von Auftragsforschung u.a., Datenerhebung und Evaluierung der Gesetzesanwendung spätestens nach fünf Jahren und Unterrichtung des Bundestages;<br /> Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (<strong>Forschungszulagengesetz</strong> - FZulG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 36 Einkommensteuergesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO) (ABl. L 187, 26.06.2014, S. 1)