Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität
Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Zulassungszahlen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge: Steuerfreistellung für vom Arbeitgeber ermöglichtes kostenloses und verbilligtes Aufladen privater Elektro-Autos von Arbeitnehmern, Sonderabschreibung für betriebliche Investitionen in entsprechende Ladevorrichtungen und betriebliche Elektrofahrzeuge;<br /> Änderung §§ 3 und 52 sowie Einfügung § 7e Einkommensteuergesetz<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Detailänderung betr. durch Sonderabschreibungen begünstigter Wirtschaftsgüter