Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern (G-SIG: 14019978)
<b>Bezug:</b> Siehe auch D020, D040, D076, D079, D082 und D133 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 3 Einkommensteuergesetz: Steuerfreistellung von freiwillig gewährten Trinkgeldern für Dienstleistungen. Es ergeben sich Steuermindereinnahmen in Höhe von ca. 6 Mio. Euro. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Präzisierung des Unterschieds zwischen Arbeitsentgelt und Trinkgeld. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einkommensteuergesetz/Änderung § 3 EStG betr. Trinkgeld