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Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)

Stage passedUpdated 17d ago

<strong>Stärkung von Kindern und Jugendlichen durch mehr Teilhabe, bessere Leistungsangebote und einen wirksameren Schutz sowie Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe:</strong><br /> Verbesserung der Beteiligung: uneingeschr. Beratungsanspruch, einrichtungsexterne Ombudsstellen der Kinder- und Jugendhilfe; Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien: Perspektivklärung, Beratung und Unterstützung von Herkunfts- und Pflegeeltern, Dauerpflegeverhältnisse; Qualifizierung von Schutzinstrumenten: Heimaufsicht, Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen, Einführung von Meldepflichten in der offenen Jugendarbeit, Konzepte für Asylunterkünfte u.a.; Kooperationsverbesserung im Kinderschutz: Zusammenwirken von kinder- und jugendnahen Meldern (z.B. Ärzten), Jugendamt, Strafverfolgungsbehörden Jugendstrafjustiz und Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung, Anpassung der Meldebefugnis für Berufsgeheimnisträger; bedarfsgerechtere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe: Inklusion als Leitprinzip; Konkretisierung der Leistungsart &quot;Jugendwohnen&quot;, Kombination untersch. Hilfen, Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang; Stärkung frühkindlicher Bildung: jährliche Berichtspflicht der Bundesregierung über Förderangebote der Kindertagesbetreuung, inklusive Betreuung, Elternverantwortung durch Elternvertretung auf Bundesebene; redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen und Klarstellungen; Evaluierung der Gesetzeswirkungen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ Sozialgesetzbuch VIII sowie Änderung und Einfügung einzelner §§ in 7 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe<br /> Bericht über die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes auf BT-Drs 18/7100<br /> Gesamtkonzept des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt<br /> Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz und der Justizministerkonferenz &quot;Behördenübergreifende Zusammenarbeit und Datenschutz&quot; von 2013<br /> Umlaufbeschluss 1/2016 der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 23. Februar 2016 zur Weiterentwicklung der §§ 45 ff. SGB VIII<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Normierung der an Ombudsstellen oder vergleichbare Strukturen zu stellende Anforderungen, Anpassung betr. Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen, Aufnahme der Straftaten aus Gruppen in den Straftatenkatalog betr. Ausschluss von einer Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe, Einschränkung der Mitteilungspflicht an das Jugendamt auf Richter und Staatsanwälte, Schließung einer Gesetzeslücke betr. Neuordnung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche, Korrektur redaktioneller Versehen und redaktionelle Folgeänderungen, Änderung betr. Inkrafttreten;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Sozialgesetzbuch VIII, Änderung § 5 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, erneute Änderung § 21 und zusätzliche Änderung § 124 Sozialgesetzbuch IX, Änderung §§ 54 und 75 Sozialgesetzbuch XII sowie erneute Änderung § 75 zum Jahr 2020