Gesetz zur Stärkung des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
Ermächtigung für einen jährlichen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an den EKF zur Sicherung der Finanzierung der beschleunigten Energiewende als Ausgleich der stark gesunkenen Einnahmen des EKF aus dem Emissionszertifikatehandel; einmalige Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds für 2014 um 3,5 Mrd. Euro, Ausgleich des damit verbundenen Einnahmeausfalls für landwirtschaftliche Krankenkasse durch Sondervermögen;<br /> Änderung § 4 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds", §§ 221 und 271 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 64 Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte<br /> <br /> Bezug: Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 13. März 2013 zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017, u.a. für einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan des EKF sowie Konsolidierungsmaßnahmen bei der GKV