Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm
Verbesserung des Lärmschutzes zur Vorbeugung gesundheitlicher Gefährdungen: Anpassung der Flugroutenregelung an die Fachplanung von Straßen und Fahrradwegen, stärkeres Gewicht des Lärmschutzes in der Nacht, transparentes Verfahren der Flugroutenfestlegung mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Stärkung der Rolle des Umweltbundesamtes, Eingrenzung der Lärmbelastung des motorisierten Kunstfluges durch Mindesthöhenanhebung und Einführung einer Mindestabstandsregel zur nächstgelegenen Bebauung;<br /> Einfügung § 10a sowie Änderung § 29b und § 32 Luftverkehrsgesetz, Änderung § 8 Luftverkehrs-Ordnung