Gesetz zur Stärkung des Rechtsschutzes im Wahlrecht durch Einführung der Sonneborn-Regelung
Stärkung des wahlvorgelagerten Rechtsschutzes durch Eröffnung des Rechtswegs zum BVerfG bei Nichtanerkennung als politische Partei durch den Bundeswahlausschuss sowie des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten bei Ablehnung von Kreiswahlvorschlägen durch die Landeswahlausschüsse bzw. von Landeslisten durch den Bundeswahlausschuss;<br /> Änderung §§ 19, 26, 28 und 49 Bundeswahlgesetz sowie Änderung § 13 und Einfügung § 48a Bundesverfassungsgerichtsgestz<br /> <br /> Bezug: Beschluss des Bundeswahlausschusses 2009 über die Nichtanerkennung der Vereinigung Die Partei (Vorsitzender: Sonneborn) als politische Partei<br /> Abschlussbericht der OSZE zur Bundestagswahl 2009 (OSCE/ODIHR: Election Mission Report – Elections to the Federal Parliament (Bundestag), 27. September 2009)<br /> Siehe auch GESTA B071 und B072