Gesetz zur Stärkung des Rechtsfriedens (G-SIG: 12020855)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B84 <br><br><b>Inhalt:</b> Erhöhung der Strafandrohung für Landfriedensbruch, Strafbarkeit des Verbleibens in einer Menge nach einer polizeilichen Aufforderung zu deren Auflösung, Erweiterung des Haftgrunds der Wiederholungsgefahr; Änderung des § 125 Strafgesetzbuch sowie des § 112a Strafprozeßordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Änderung § 125 StGB (Landfriedensbruch) * Strafprozeßordnung/Änderung § 112a StPO betr. Landfriedensbruch * Gewaltanwendung/Erhöhung der Strafandrohung für Landfriedensbruch